Leitfaden · Gesundheit

Die CNS-Karte: wie Sie sie bekommen, eine pro Person, und was bei Verlust zu tun ist

Automatisch mit der Anmeldung ausgestellt, eine pro Person, und schon vor Erhalt per Matrikelnummer nutzbar.

Lesezeit · 7 Min Letzte Überprüfung · 27. August 2026 Rubrik · Gesundheit

Das Wichtigste

  • Die CNS-Karte (carte CNS) ist die persönliche Krankenversicherungskarte aller bei der Caisse nationale de santé Versicherten. Sie trägt Ihre Matrikelnummer (13-stellige Sozialversicherungsnummer), Ihren Namen und ein Foto.
  • Kein separater Antrag: Sie wird automatisch ausgestellt, sobald Ihre Anmeldung beim CCSS registriert ist — durch den Arbeitgeber, durch Ihre eigene Anmeldung als Selbstständiger oder als Mitversicherter.
  • Eine Karte pro Person, auch für mitversicherte Kinder und Ehepartner.
  • Sie kommt innerhalb weniger Wochen per Post; bis dahin genügt die Matrikelnummer beim Arzt und in der Apotheke.
  • Verloren oder beschädigt? Ersatz beantragen Sie bei der CNS über MyGuichet.lu, per Post oder Telefon.
  • Sie ist nicht die Europäische Krankenversicherungskarte — diese ist separat und wird auf Antrag ausgestellt.

Was die CNS-Karte ist

Die CNS-Karte (auch carte de sécurité sociale) ist die Plastikkarte, die Ihre Versicherung bei der Caisse nationale de santé, der einzigen öffentlichen Krankenkasse Luxemburgs, nachweist. Sie zeigt Ihren Namen, Ihr Foto und Ihre nationale Matrikelnummer — die 13-stellige, aus dem Geburtsdatum gebildete Kennung, die Sie durch die gesamte luxemburgische Sozial- und Steuerverwaltung begleitet.

Funktional ist die Karte ein Träger dieser Matrikelnummer. Ärzte, Apotheken, Labore und Krankenhäuser lesen sie, um Sie auf der eSanté-Plattform zu identifizieren, den richtigen Erstattungssatz anzuwenden und im Krankenhaus die Direktabrechnung (tiers payant) auszulösen. Sie identifiziert Sie auch für das Dossier de Soins Partagé (DSP), die nationale elektronische Patientenakte.

Wie Sie sie bekommen

Es gibt kein eigenes Antragsformular. Die Karte wird von der CNS als Folge Ihrer Anmeldung erzeugt, die das Centre commun de la sécurité sociale (CCSS) registriert:

  • Arbeitnehmer — der Arbeitgeber reicht beim CCSS eine Eintrittsmeldung (déclaration d'entrée) ein, normalerweise spätestens am ersten Vertragstag. Anmeldung, Matrikelnummer und Karte folgen daraus.
  • Selbstständige — Sie melden sich selbst beim CCSS an, sobald die Niederlassungsgenehmigung vorliegt.
  • Mitversicherte — Ehepartner, eingetragene Partner oder Kinder ohne eigene versicherungspflichtige Tätigkeit sind über den Hauptversicherten mitversichert; dieser meldet sie beim CCSS, und jeder Mitversicherte erhält eine eigene Matrikelnummer und Karte.
  • Studierende, Rentner, Arbeitsuchende — die Anmeldung erfolgt über die zuständige Institution (Universität, Pensionskasse, ADEM), und die Karte nimmt denselben Weg.

Hatten Sie aus einer früheren Zeit bereits eine luxemburgische Matrikelnummer — früherer Job, Grenzgängerstelle, Universitätseinschreibung — wird dieselbe Nummer reaktiviert; Sie bekommen keine zweite.

Eine Karte pro Person

Eine wiederkehrende Frage von Neuankömmlingen, die Familienversicherung gewohnt sind: Jede versicherte Person hat eine eigene Karte. Ein Paar mit zwei Kindern erhält vier Karten, jede mit eigener Matrikelnummer. Mitversicherte haben exakt dieselben Rechte und Erstattungssätze wie der Hauptversicherte; die Karte vermerkt nur, dass ihr Schutz von der Anmeldung einer anderen Person abgeleitet ist. Bewahren Sie die Karten der Kinder bei dem Elternteil auf, der sie üblicherweise zum Kinderarzt bringt — die Praxis fragt nach der Karte des Kindes, nicht nach der des Elternteils.

Wie die Karte genutzt wird

Beim Arzt liest die Anmeldung die Karte oder notiert die Matrikelnummer; am Ende zahlen Sie und erhalten ein mémoire d'honoraires, das Sie zur Erstattung an die CNS schicken (die vollständige Mechanik steht im Leitfaden zur CNS-Erstattung). In der Apotheke erlaubt die Karte dem Apotheker, den CNS-Anteil sofort anzuwenden — Sie zahlen nur den Patientenanteil. Im Krankenhaus wird die Karte bei der Aufnahme vorgelegt, damit der medizinische Teil des Aufenthalts direkt mit der CNS abgerechnet wird.

Zusatzversicherer (CMCM, DKV, Foyer, La Luxembourgeoise) geben keine Karte aus, die die CNS-Karte ersetzt; ihr Schutz kommt zur CNS-Erstattung hinzu und wird separat geltend gemacht, wie im Leitfaden zur Zusatzversicherung erklärt.

Vor Erhalt der Karte

Die Karte wird nach Bearbeitung der Anmeldung gedruckt und verschickt, also meist einige Wochen nach dem Eintrittsdatum. In dieser Zeit sind Sie bereits versichert — der Schutz gilt rückwirkend ab dem ersten Tag der Anmeldung. Bitten Sie Ihren Arbeitgeber um die CCSS-Anmeldebestätigung (oder lesen Sie die Matrikelnummer von Ihrer ersten Gehaltsabrechnung ab) und nennen Sie die Nummer in Praxis oder Apotheke. Die Erstattung läuft über die Matrikelnummer, nicht über die physische Karte.

IBAN früh hinterlegen Die Karte belegt den Schutz; erst die beim CCSS hinterlegte IBAN bringt tatsächlich Erstattungen. Registrieren Sie ein Bankkonto auf MyGuichet.lu oder beim CCSS, sobald Ihre Matrikelnummer existiert — sonst bleiben Ihre ersten mémoires d'honoraires unbezahlt liegen.

Verlust, Diebstahl oder Beschädigung

Beantragen Sie bei der CNS eine Ersatzkarte: online über MyGuichet.lu (mit LuxTrust- oder eID-Zugang), per Brief an die CNS oder telefonisch. Der Arbeitgeber muss nicht informiert werden. Die alte Karte wird deaktiviert und eine neue mit derselben Matrikelnummer an Ihre Adresse geschickt. Wie bei der anfänglichen Wartezeit können Leistungserbringer Sie zwischenzeitlich allein über die Matrikelnummer behandeln. Bei Änderung von Name, Adresse oder Foto wird über denselben Weg eine aktualisierte Karte beantragt.

CNS-Karte und Europäische Krankenversicherungskarte

Die CNS-Karte und die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) sind zwei verschiedene Karten. Die CNS-Karte ist die nationale Karte für Luxemburg. Die EHIC wird von der CNS auf Antrag ausgestellt (MyGuichet.lu, Post oder Telefon) und deckt medizinisch notwendige Behandlungen bei vorübergehenden Aufenthalten in der EU, im EWR oder in der Schweiz zu den Bedingungen des dortigen Systems. Sie ersetzt keine Reiseversicherung: weder Rücktransport noch Privatkliniken. Wer regelmäßig reist, beantragt die EHIC am besten gleich, wenn die CNS-Karte angekommen ist.

Grenzgänger

Wer in Luxemburg beschäftigt ist, ist bei der CNS versichert und erhält eine CNS-Karte — egal ob der Wohnsitz in Luxemburg, Frankreich, Belgien oder Deutschland liegt. Grenzgänger registrieren zusätzlich das Formular S1 bei der Krankenkasse ihres Wohnlandes (Krankenkasse, CPAM, mutualité), was ihnen Behandlungen zu Hause nach lokalen Regeln eröffnet, während die CNS-Karte für Behandlungen in Luxemburg gilt. Der Bereich Grenzgänger beschreibt die Schritte je Land.

Häufige Fragen

Hat jede Person ihre eigene CNS-Karte?

Ja. Jede versicherte Person — der Hauptversicherte und jeder Mitversicherte, Kinder eingeschlossen — hat eine eigene Matrikelnummer und erhält eine eigene CNS-Karte. Eine Familie teilt sich keine gemeinsame Karte.

Wie lange dauert es, bis die CNS-Karte ankommt?

Die Karte wird ausgestellt, sobald das CCSS Ihre Anmeldung bearbeitet hat. Bei Arbeitnehmern löst die Eintrittsmeldung des Arbeitgebers sie aus; die Karte kommt dann per Post, meist innerhalb weniger Wochen. Der Schutz gilt rückwirkend ab dem ersten Tag der Anmeldung — Sie sind in der Wartezeit nicht unversichert.

Kann ich vor Erhalt der Karte zum Arzt gehen?

Ja. Nennen Sie in der Praxis Ihre Matrikelnummer (aus der CCSS-Anmeldebestätigung oder Ihrer Gehaltsabrechnung) — Behandlung und Erstattung laufen ganz normal. Die Karte ist ein Träger der Matrikelnummer, keine Voraussetzung für den Schutz.

Was tun bei Verlust der CNS-Karte?

Beantragen Sie bei der CNS eine Ersatzkarte — über MyGuichet.lu, per Post oder telefonisch. Bis sie ankommt, verarbeiten Ärzte und Apotheken Ihre Besuche allein über die Matrikelnummer.

Ist die CNS-Karte dasselbe wie die Europäische Krankenversicherungskarte?

Nein. Die CNS-Karte ist die nationale Karte für Luxemburg. Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) ist eine separate Karte, die die CNS auf Antrag ausstellt, für medizinisch notwendige Behandlungen bei vorübergehenden Aufenthalten in anderen EU/EWR-Staaten und der Schweiz.

Bekommen Grenzgänger eine CNS-Karte?

Ja. Wer in Luxemburg beschäftigt ist, ist bei der CNS versichert und erhält eine CNS-Karte, unabhängig vom Wohnort. Grenzgänger registrieren zusätzlich das Formular S1 bei der Krankenkasse ihres Wohnlandes, um sich auch dort behandeln lassen zu können.

Quellen & letzte Überprüfung

  • Caisse Nationale de Santé — Seiten zur carte de sécurité sociale, Anmeldung, Europäischer Krankenversicherungskarte und MyCNS (cns.public.lu). Geprüft am 27. August 2026.
  • Centre Commun de la Sécurité Sociale — Anmeldung von Arbeitnehmern, Selbstständigen, Studierenden und Mitversicherten (ccss.public.lu). Geprüft am 27. August 2026.
  • Guichet.lu — Verfahren zur Beantragung einer Sozialversicherungskarte und einer Europäischen Krankenversicherungskarte (guichet.public.lu). Geprüft am 27. August 2026.
  • Code de la Sécurité Sociale — Livre I (assurance maladie-maternité), konsolidierte Fassung auf Legilux. Geprüft am 27. August 2026.